ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG VON PROBEFAHRTEN UND MIETEN VON KRAFTFAHRZEUGEN IM UNTERNEHMEN BUTLER SOLUTIONS GMBH DES KUNDEN UND BEI EVENTS ODER KAMPAGNEN

 

  1. Allgemeines

Die Butler Solutions GmbH, Radetzkystrasse 20, 9020 Klagenfurt a.W., Firmenbuch Nr. 524235i ist Entwicklerin und Inhaberin sämtlicher Rechte an einer Software zur digitalen Vereinbarung von Probefahrten und Mieten von Kraftfahrzeugen im Unternehmen des Vertragspartners und bei Events oder Kampagnen. Vertragspartner können für die Vornahme einer Probefahrt mit ihren Kraftfahrzeugen oder deren Anmietung verfügbare Termine, über die von der Butler Solutions GmbH entwickelte und für die Nutzung zur Verfügung gestellte Online-Reservierungslösung ersichtlich und für Interessenten buchbar machen. Letztere haben damit die Möglichkeit, vom Vertragspartner ausgewiesene Termine unverbindlich zu reservieren. Die Butler Solutions GmbH erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 1 (1) Ziff. 1 KSchG. Konsumenten im Sinne des § 1 (1) Ziff. 2 leg cit sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen. Dem Vertrag zwischen dem Unternehmer und der Butler Solutions GmbH werden nachstehende Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt:

  1. Vertragsabschluss

Ein vom Unternehmer firmenmäßig unterzeichnetes Bestellformular stellt ein unwiderrufliches rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Software zur Anbahnung und Abwicklung von Probefahrten und Mieten von Kraftfahrzeugen (kurz „Probefahrtenbutler“) dar. Das Angebot gilt seitens der Butler Solutions GmbH als angenommen, wenn es nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder mündlich zurückgewiesen wurde.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Die Butler Solutions GmbH stellt dem Vertragspartner nach Maßgabe nachstehender Nutzungsbedingungen eine Software (online) zur Anbahnung und Abwicklung von Probefahrten für Kraftfahrzeuge und deren entgeltlicher Gebrauchsüberlassung zur Verfügung. Hierfür stellt die Butler Solutions GmbH ein Skript zur Verfügung, welches durch den Vertragspartner in sein bestehendes IT-System integriert werden kann (z. B. auf der Homepage des Vertragspartners). Im Falle eines Events oder einer Kampagne, kann die Integration auch über eine im Auftrag des Vertragspartners, von der Butler Solutions GmbH erstellte, Landingpage erfolgen.

Die Butler Solutions GmbH räumt an vorgenannter Software ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung mittels eines Browsers und einer Internetverbindung ein. Das Nutzungsrecht des Vertragspartners wird für jeweils eigene Geschäftszwecke des im Bestellformular namentlich angeführten Unternehmens bzw. der jeweiligen Niederlassung eingeräumt. Bei Vorhandensein mehrerer Niederlassungen gilt die Lizenz für jeweils eine hiervon erteilt. Soweit erforderlich, leistet der Vertragspartner alle für die Implementierung der Software erforderlichen Mitwirkungs- und/oder Bereitstellungsleistungen umgehend und verpflichtet sich die technischen Voraussetzungen herzustellen. Gelingt dies nicht, oder fallen diese zu späterem Zeitpunkt weg, so hat der Vertragspartner Einschränkungen der Nutzbarkeit hinzunehmen, ohne dass dies einen Fall der Gewährleistung darstellt.

  1. Gewährleistung

Die Softwarelösung zur Online-Termin- und Fahrzeugreservierung („der Probefahrtenbutler“) wird wie vorliegend („as is“) zur Verfügung gestellt. Die Butler Solutions GmbH leistet insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Software spezifischen Anforderungen des Vertragspartners genügt. Dieser ist allein für die Nutzung der Software, insbesondere betreffend Auswahl, Eingabe und Datenverwendung sowie die damit zu erzielenden Ergebnisse verantwortlich. Die Butler Solutions GmbH leistet keine Gewähr für einen fehlerlosen oder ununterbrochenen Betrieb der Software. Aus der vorübergehenden Unterbrechung oder Einschränkung des Zugriffs auf die Software zur Folge notwendiger Wartungsarbeiten, leitet der Vertragspartner keine Ansprüche ab. Mit Bestätigung der abgeschlossenen Installation der Software durch den Vertragspartner gilt diese als abgenommen.

 

Ein Anspruch auf Einschulung und ein solcher auf Überlassung eines Handbuches oder sonstiger Dokumentation bestehen nicht. Onlineschulungen und Schulungen in der Betriebsstätte des Vertragspartners unterliegen gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

Gewährleistungspflichtige Mängel sind vom Händler innerhalb einer unerstreckbaren Frist von 14 Tagen gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung der Software, für den Fall späterer Erkennbarkeit, innerhalb von 14 Tagen hiervon schriftlich und unter genauer Angabe der Zeit und des Umstandes des Auftretens anzuzeigen. Eine Rüge ist nur beachtlich, soweit sie einen reproduzierbaren Mangel betrifft und die näheren Umstände dessen Zustandekommens beschreibt. Allfällige Mängel werden je nach Schwere innerhalb angemessener Frist behoben, indem eine Version der Software bereitgestellt und implementiert wird, die frei von Mängeln ist;

alternativ dazu ist die Butler Solutions GmbH nach eigener Wahl ermächtigt eine Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen des Mangels zu

vermeiden. Die Butler Solutions GmbH ist auch berechtigt dem Vertragspartner bei Mängeln Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und – soweit mit Rücksicht auf die verbliebenen Nutzungsmöglichkeiten zumutbar – den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen. Soweit ein die Nutzbarkeit bzw. Funktionalität erheblich beeinträchtigender, beachtlicher Mangel vorliegt, der auf wirtschaftlich vertretbare Weise innerhalb angemessener Frist nicht behoben werden kann, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des von ihm bereits bezahlten Entgelts verlangen. Das für die Nutzung bis zum Zugang einer beachtlichen Mängelrüge geleistete Entgelt wird nicht erstattet. Bei Fehlerstörungen oder Schäden die vom Vertragspartner oder seinen Mitarbeitern zu vertreten sind und beispielsweise

aus unsachgemäßer Bedienung, geänderter Softwareumgebung oder Abweichungen in den Systemvoraussetzungen resultieren, wird keine Gewähr geleistet.

  1. Verantwortlichkeit des Vertragspartners für die rechtmäßige Nutzung

Der Vertragspartner ist für alle Inhalte der von ihm unter Nutzung der Software angebotenen Leistungen (Marke, Type, Ausstattung, Baujahr, Kilometerstand, Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges usw. im Modul „Kampagnen & Events“ auch der Veranstaltungstermine, Orte, Teilnahmebedingungen usw.) und des Buchungsprofils alleine verantwortlich. Die Butler Solutions GmbH ist in die konkrete Nutzung der Software durch den Vertragspartner nicht eingebunden und hat keinen Einfluss auf die von ihm als verfügbar ersichtlich gemachten Termine bzw. Kraftfahrzeuge sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen des Buchungsprofils. Ein allfälliger

Vertragsabschluss zwischen dem Interessenten und dem Unternehmer erfolgt ausschließlich in direktem Kontakt zwischen diesen. Die Butler Solutions GmbH wird nicht Partner eines etwaigen Vertrages über die vom Unternehmer angebotenen Leistungen. Ihre Leistungen haben keine Auswirkung auf die Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Unternehmer und Interessenten. Die Erfüllung allfälliger Aufklärungs- und Informationspflichten im Zusammenhang mit dem in Aussicht gestellten Vertragsabschluss, insbesondere auch solche nach dem Fern- und Auswärts-geschäftegesetz obliegt dem Vertragspartner. Die Butler Solutions GmbH ist in den Vorgang der Reservierung bzw. des Leistungsanbots nicht eingebunden. Sie übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass die vom Vertragspartner angebotenen Leistungen auch tatsächlich erbracht werden können oder die von einem Interessenten reservierten Termine für Probefahrten oder die Anmietung von Fahrzeugen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Butler Solutions GmbH trifft keine Haftung für eine allfällige missbräuchliche Verwendung der Software („frustrierte Termine“) durch vermeintliche Interessenten/Nutzer.

Der Vertragspartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Erfüllung der von ihm angebotenen Leistungen nicht gegen vertragliche oder gesetzliche Verbote verstößt und bestätigt, dass er uneingeschränkt befugt ist Gebrauchsrechte an den angebotenen Kraftfahrzeugen einzuräumen bzw. durch deren Überlassung Rechte Dritter – auch Immaterialgüterrechte – nicht verletzt.

Der Vertragspartner räumt der Butler Solutions GmbH mit dem Einstellen von Inhalten

in das Buchungsprofil an diesen ein übertragbares, lizenzierbares und sublizenzierbares räumlich und inhaltlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht zum Zwecke der Veröffentlichung dieser Inhalte in der Online-Reservierungslösung ein. Vom Nutzungsrecht ist insbesondere die Befugnis zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung bzw. Zurverfügungstellung und Speicherung in Datenbänken, sowie ganz oder teilweisen Bearbeitung umfasst. Der Vertragspartner hält die Butler Solutions GmbH rücksichtlich

aller Ansprüche Dritter, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Urheber-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits oder  sonstigen Schutzrechten schad- klags- und exekutionslos. Im Falle eines vom Vertragspartner oder eines seiner Mitarbeiter zu verantwortenden Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen behält sich die Butler Solutions GmbH das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung vor.

  1. Vertragslaufzeit und Beendigung

Der Vertrag zur Bereitstellung der Reservierungs-Software wird, wenn nicht für das Produkt Event oder Kampagne, als Abonnement auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Im Abonnement verlängert sich die Bereitstellung jeweils automatisch um ein Jahr und kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres, erstmals jedoch zum Ende des zweiten Vertragsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweils Monatsletzten schriftlich (auch per Fax und Email) gekündigt werden. Unberührt davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass mit Ende der Vertragslaufzeit auch die Möglichkeit zum Zugriff auf seine Kundendaten endet. Er wird darauf hingewiesen, dass selbige rechtzeitig exportiert und ggf. zur weiteren Verwendung gespeichert werden müssen. Eine nach Vertragsende fortbestehende Herausgabepflicht von Kundendaten besteht seitens der Butler Solutions GmbH nicht.

  1. Entgelt und Abrechnung

Für die Nutzung der Software ist das im Bestellformular vereinbarte Entgelt für Set up des gewährten Moduls („Händlerprobefahrt“, „Fahrzeugmiete“, „Butler-Kombi“ „Kampagne“ und „Events“) und die monatliche Systemmiete zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Das Entgelt ist mit Rechnungslegung durch die Butler Solutions GmbH zur Zahlung fällig. Bei Ausstellung einer Dauerrechnung sind die monatlichen Zahlungen jeweils bis zum 05. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bei Verzug gebühren Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. und verpflichtet sich der Vertragspartner zum Ersatz von Mahn- und Inkassospesen bzw. tarifmäßigen Anwaltskosten. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel oder Rechtsverhältnis auch immer, gegen jene der Butler Solutions GmbH aufzurechnen, oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten oder zu mindern. Insbesondere berechtigen allfällige Gewährleistungsansprüche den Vertragspartner nicht dazu, Zahlungen zurückzuhalten.

  1. Verfügbarkeit der Leistungen

Die Butler Solutions GmbH strebt eine Verfügbarkeit rücksichtlich Betriebes und Nutzung der Reservierungs-Software im Umfang von 95% im Jahresmittel an. Bei Berechnung der prozentualen Verfügbarkeit, wird nach kaufmännischen Grundsätzen auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Betriebszeit beträgt dabei 24 Stunden an 7 Tagen die Woche (24/7). Ausgenommen davon sind Ausfälle aufgrund nicht von der Butler Solutions GmbH zu vertretender Umstände, wie   beispielsweise Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfälle), Sabotage oder aus vergleichbaren Gründen,

Ausfallzeiten aufgrund von Fehlbedienungen seitens Dritter, Ausfallzeiten durch Verschulden Dritter wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der Hard und/oder Software, Ausfallzeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht unterstützter Software, insbesondere Betriebssystemen, Browsern und Endgeräten, Ausfallzeiten die auf Ausfälle von Teilen des Internets, sowie externe DNS, Routingprobleme und dergleichen zurückzuführen sind, sowie Ausfallzeiten aufgrund von geplanten Unterbrechungen für Wartungsarbeiten die in bekanntgegebenen Wartungsfenstern liegen.

  1. Technische Änderungen

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die zur Verfügung gestellte Reservierungs-Software als sog. „software as a service“ dienstbereit gestellt wird, bei der eine Mehrzahl von Vertragspartner auf ein einheitliches Softwareprodukt zurückgreift, welches technischen Änderungen angepasst und fortentwickelt werden kann. Es gilt sohin als vereinbart, dass die Butler Solutions GmbH Änderungen oder Anpassungen insbesondere mit Rücksicht auf eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, zum Zwecke des Schutzes der Systemsicherheit oder zur Vermeidung von Missbrauch vornehmen kann. Darüber hinaus wird der Butler Solutions GmbH das Recht eingeräumt dem technischen Fortschritt dadurch Rechnung zu tragen, dass ggf. alte Funktionen gelöscht und durch neue Funktionen ersetzt werden. Die Butler Solutions GmbH verpflichtet sich im gegebenen Zusammenhang den Vertragspartner von für ihn nicht bloß unwesentlich nachteiligen Änderungen in Bezug auf Nutzbarkeit und Funktionalität der Software in der Regel ein Monat vor deren Wirksamkeit durch Anzeige im Back End des Systems oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zu verständigen. Werden durch eine derartige Änderung berechtigte Interessen des Vertragspartners so sehr gefährdet, dass ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, so kann dieser den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einer Woche bis zur angekündigten Wirksamkeit der Anpassung auflösen. Macht der Vertragspartner von seinem diesbezüglichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.

  1. Datenschutz

10.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Vertragsparteien anerkennen, dass im Rahmen des Vertrags die Auftragnehmerin bestimmte Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten übernimmt. Speziell in den Phasen der Buchung, Verrechnung und Datenweitergabe an Hersteller und Händler agiert die Auftragnehmerin teils als Auftragsverarbeiter, teils als eigenständiger Verantwortlicher. In ihrer Rolle als Verantwortlicher verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, und gewährleistet die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.

10.2 Vertraulichkeit und Datenschutz

Unabhängig von der spezifischen Rolle in den verschiedenen Verarbeitungsphasen, verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere gemäß § 6 DSG. Dies umfasst angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten.

10.3 Verantwortlichkeit und Informationspflicht

Die Auftraggeberin übernimmt die primäre Verantwortung für die Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen und die umfassende Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dies schließt die Information über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Identität des Verantwortlichen und die Rechte der betroffenen Personen gemäß der DSGVO ein. Die Auftraggeberin stellt sicher, dass alle notwendigen Zustimmungen rechtzeitig und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen eingeholt werden.

10.4 Datenbereitstellung und Nutzung

Für die Zwecke der Verrechnung, der Datenweitergabe an Hersteller und Händler sowie für interne Zwecke wie Marktanalysen und Softwareentwicklung, verwendet die Auftragnehmerin die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den festgelegten Verarbeitungszwecken und nur nach Einholung der erforderlichen Einwilligungen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Daten anonymisiert zu verwenden, sofern dies möglich und angemessen ist, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.

  1. Schlussbestimmungen

Ergänzungen und/oder Änderungen der Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird seitens der Butler Solutions GmbH widersprochen; diese werden nicht Vertragsbestandteil. Sollten einzelne Bestimmungen der zwischen den Vertragsteilen getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein

oder werden, verpflichten sich die Vertragsteile eine derartige Bestimmung durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für ungewollte Regelungslücken. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Butler Solutions GmbH einschließlich der Frage nach der Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen und nach dem Zustandekommen eines Vertrags bzw. seinen Vor- und Nachwirkungen vereinbaren die vertragsschließenden Teile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 9020 Klagenfurt a.W. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmer und der Butler Solutions GmbH kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts zur Anwendung. Als Erfüllungsort für sämtliche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen wird der Sitz der Butler Solutions GmbH vereinbart.